Thomas Hitzlsperger

Doku über homosexuelle Fussballer

 „Die Hoffnung ist, dass Fans weiter sind als die Verantwortlichen denken“

Manfred Oldenburg ist Regisseur der sehenswerten Doku „Das letzte Tabu“. Er lässt neben Thomas Hitzlsperger diejenigen Profifußballer ihre ganz persönliche Geschichte erzählen, die sich als homosexuell geoutet haben. Interview Matthias Greulich

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SPORTRECHT
Hart an der Mittellinie
Nicht nur bei den Profis, sondern auch im Freizeitbereich stellt sich häufig die Frage, was bei einem Fußballspiel an Härte hinzunehmen ist und was nicht. Von Rechtsanwalt Stefan Engelhardt, Sozietät RWWD Hamburg.

Foul
Das hat weh getan: Üble Fouls beschäftigen die Gerichte, wenn
der Gefoulte vom Übeltäter Schmerzensgeld einklagen will Foto Hochzwei


Wenn üble Fouls ein Nachspiel vor Gericht haben, geht es nicht selten um ein beträchtliches Schmerzensgeld – auch bei Freizeitfußballern. Aber wann muss gezahlt werden? Nach derzeit herrschender Meinung der Gerichte unterliegt die Haftung für Verletzungen bei einem Fußballspiel besonderen Voraussetzungen, um dem Umstand gerecht zu werden, daß alle Beteiligten einvernehmlich einen mit üblicherweise auch körperlichem Einsatz geführten Wettkampf betreiben, der, was den Spielern in der Regeln auch bewusst ist, die erhöhte Gefahr einer Zufügung gegenseitiger Verletzungen in sich birgt. Nur dann, wenn zunächst ein objektiver Regelverstoß vorliegt, ein Foul, das in seiner Drastik nicht nachvollziehbar ist, so hat der Foulende eindeutig zu haften.

Derzeit wird vor dem Landgericht Stade (Az.: 4 O 31/08) ein Fall verhandelt, in dem ein Freizeitfußballspieler einen Schien- und Wadenbeinbruch erlitt, nachdem ein Spieler der gegnerischen Mannschaft, der sich bereits in der ersten Halbzeit durch zahlreiche Fouls bzw. Foulversuche auszeichnete, den Kläger dieses Verfahrens von hinten mit gestrecktem Bein attackierte. Dies spielte sich keinesfalls kurz vor dem Torschuss ab, sondern etwa auf Höhe der Mittellinie, nachdem der Gefoulte den Ball zurück in die eigene Abwehr gespielt hatte.

Zum Zeitpunkt des Fouls bestand also keine realistische Chance für den Foulenden, den Ball zu erreichen. Der Gefoulte erlitt nicht nur einen schweren Schien- und Wadenbeinbruch, mußte operiert werden und eine lange Reha ertragen, er wird auch seinen bisherigen Beruf nicht mehr ausüben können.

Häufig ist gerade Hobbyspielern das Risiko solcher Verletzungen und insbesondere ihre eigene Inanspruchnahme im Falle eines Fouls nicht ganz klar: In diesem Verfahren ist der Foulende auf Zahlung eines fünfstelligen Schmerzensgeldes verklagt worden, sowie auf Tragung sämtlicher Schäden, die dem Gefoulten bereits entstanden sind und in der Zukunft noch entstehen werden.

Es bleibt abzuwarten, wie das Gericht entscheiden wird. Der Beklagte verteidigt sich, wie es meist der Fall ist, damit, dass das Foul keineswegs drastisch war und ein Foul eben das typische Risiko eines Fußballspielers darstellt.
Rechtsanwalt Stefan Engelhardt arbeitet als Anwalt für Sportrecht
bei der Sozietät RWWD Hamburg.

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Stefan Engelhardt
War früher selbst aktiver Amateurfußballer: Sportrechts-Experte Stefan Engelhardt

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