SPORTRECHT
Bundesliga als Bildungsfernsehen: Was Profis von der Steuer absetzen
Ein bemerkenswerter Fall für das Finanzgericht Rheinland-Pfalz: Ein Profi klagt, um sein Premiere-Abo, Sportkleidung und den Personal-Trainer von der Steuer abzusetzen. Nein, sagen die Richter, weil Fußball im Fernsehen für Profis nicht nur Beruf sei. Von Rechtsanwalt Stefan Engelhardt, Sozietät Roggelin & Partner.

 

Werbebande von PremiereDer Vorgänger des Bezahlsenders Sky: Werbebande von Premiere im Jahre 2007. Davor: der damalige Schalker Halil Altintop. Foto Pixathlon

 

Viele Fußballprofis haben mit Steuermodellen schlechte Erfahrungen gemacht. Dass es Spieler gibt, die versuchen wirklich alles von der Steuer abzusetzen, zeigt ein Fall des Finanzgerichtes Rheinland-Pfalz Az. 1 K 14 90/12.
 
Geklagt hatte hier ein Profifußballer, der in den Jahres 2008 und 2009 ein Premiere-Abo in Anspruch genommen hatte und dies steuerlich geltend machen wollte.
Nach Auffassung des Finanzgerichtes Rheinland-Pfalz ist ein solches Abo jedenfalls steuerlich nicht absetzbar. Fußball im Fernsehen ist auch für einen Fußballprofi nicht nur Beruf, sodass jedenfalls Fußballprofis aus der 1. und 2. Fußballbundesliga Abonnements für Spiele im Pay-TV nicht als Werbungskosten von der Steuer absetzen dürfen.
 
Grund ist, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass Fußballübertragungen auch privat angesehen werden.
 
Der Profi hatte zudem noch Ausgaben für Sportbekleidung und einen Personal Trainer geltend gemacht. Auch dies hat das Gericht nicht anerkannt.
 
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Rechtsanwalt Stefan EngelhardtWar früher seler Amateurfußballer: Rechtsanwalt Stefan Engelhardt

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