SPORTRECHT
Erteilung von Sportwetten-Konzessionen gestoppt!
Wer bekommt eine der begehrten Konzessionen? In Hessen hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden nun einem Eilantrag eines österreichischen Sportwetten-Anbieters stattgegeben. Grund: Das Verfahren ist nicht transparent und fehlerhaft. Von Rechtsanwalt Stefan Engelhardt; Sozietät Roggelin & Partner.

 

 FußballBewegung im Spiel um die begehrten Sportwetten-Konzessionen nach dem Urteil des VG Wiesbaden. Foto Pixathlon

 

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat mit einer Entscheidung vom 05.05.2015 5 L 1428/14. BI in einem Eilverfahren dem Antrag eines österreichischen Sportwettenanbieters entsprochen, bis zu einer Entscheidung im Klageverfahren die angekündigte Erteilung von Sportwetten-Konzessionen an 20 ausgewählte Bewerber zurückzustellen.

Das Land Hessen hatte hier ein Konzessionsverfahren im Wege der Ausschreibung betrieben und zwar europaweit.

Im September 2014 wurde mitgeteilt, dass 20 Konzessionen erteilt werden sollten, sodass ein abgelehnter Bewerber im Wege des Eilverfahrens beantragte festzustellen, dies zunächst nicht durchzuführen.

Das Verwaltungsgericht hat diesem Antrag stattgegeben und das Land Hessen verpflichtet, bis zu einer Entscheidung im Klageverfahren die angekündigten Konzessionserteilungen zurückzustellen.

Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts weist das bisherige Verwaltungsverfahren diverse Rechtsverstöße und Ausführungsmängel auf, insbesondere fehlt es an einer hinreichenden Transparenz, weil die Bewerber weder aus der Ausschreibung noch aus dem Gesetzestext des Glücksspielstaatsvertrages vollumfänglich entnehmen können, was für eine erfolgreiche Bewerbung gefordert wird.

Neben den Durchführungsmängeln bestehen auch konzeptionelle Defizite des Konzessionsverfahrens, weil beispielsweise das notwendige Sozialkonzept in der konkreten Ausgestaltung nicht wirklich zur Geltung kommt, sodass dem Antrag stattzugeben war.

Es bleibt nun abzuwarten, ob gegen diese Entscheidung Rechtsmittel eingelegt werden.

 

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Rechtsanwalt Stefan Engelhardt
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