SPORTRECHT
Ein Ball pro Woche
Wäre auch das geklärt: Das Oberlandesgericht Naumburg musste die Frage klären, ob Nachbarn es hinnehmen müssen, dass 134 pro Jahr vom benachbarten Fußballplatz auf ihrem Grundstück landen. Das Urteil: Sie müssen nicht. Von Rechtsanwalt Stefan Engelhardt, Sozietät Roggelin & Partner.

 

 Fliegender Ball
Ungewolltes Flugobjekt: Ein sechs Meter hoher Ballzaun hätte es verhindern können. Foto: Sebastian Vollmert

 

 

Fußball macht Spaß, Nachbarn von Fußballplätzen sehen dies jedoch gelegentlich anders.

Das Oberlandesgericht Naumburg hat mit Urteil vom 23.11.2015, 12 U 184/14, entschieden, dass Nachbarn eines Fußballplatzes es nicht hinnehmen müssen, wenn mehr als ein Ball pro Woche auf ihr Grundstück fliegt.

Geklagt hatten Nachbarn eines Fußballplatzes, die verlangten es zu unterlassen, Bälle auf ihr Grundstück zu schießen.

Der Kläger kam auf 134 Bälle im Jahresdurchschnitt, die er aufsammeln musste, was er als erhebliche und unzumutbare Störung empfand.

Damit hatte er vor dem Oberlandesgericht teilweise Erfolg, einen Ball pro Woche sah das OLG als einen erträglichen Durchschnittswert an.

Das Oberlandesgericht hat zudem angeregt, einen sechs Meter hohen Ballfangzaun zu errichten, um das Herüberfliegen der Bälle zu verhindern.

 

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Rechtsanwalt Stefan EngelhardtWar früher selber Amateurfußballer: Rechtsanwalt Stefan Engelhardt

 

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