Thomas Hitzlsperger

Doku über homosexuelle Fussballer

 „Die Hoffnung ist, dass Fans weiter sind als die Verantwortlichen denken“

Manfred Oldenburg ist Regisseur der sehenswerten Doku „Das letzte Tabu“. Er lässt neben Thomas Hitzlsperger diejenigen Profifußballer ihre ganz persönliche Geschichte erzählen, die sich als homosexuell geoutet haben. Interview Matthias Greulich

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SPORTRECHT
Kahn siegt in allen Instanzen
Er geht bis zum höchsten Gericht: Oliver Kahn legt inzwischen mehr Wert auf seine Privatsphäre als noch vor Jahren, der Bundesgerichtshof gab ihm jetzt recht. Es ging um ein Urlaubsfoto, das den Torwart im Urlaub zeigte. Von Rechtsanwalt Stefan Engelhardt, Sozietät RWWD Hamburg.

Nationalelf
Im Fokus des Interesses: Oliver Kahn und seine Nationalmannschaftskollegen - hier
bei seinem letzten Länderspiel 2006 gegen Portugal - werden auf Schritt und Tritt beobachtet
Foto Sebastian Vollmert


Gerade Jungprofis genießen es, im Fokus der Öffentlichkeit zu stehen. Sie nehmen Einladungen zu Talkshows und Auftritte im Aktuellen Sportstudio gerne an, und geben viele Interviews. Irgendwann ist allerdings der Punkt erreicht, wenn der Profi merkt, dass das steigende öffentliche Interesse nicht immer angenehm ist.

Somit stellt sich die klassische Frage, wann die Öffentlichkeit wie informiert werden darf und was ein im Fokus der Öffentlichkeit stehender Nationalspieler an Berichterstattung und Paparazzi erdulden muss. Beispielhaft genannt sei ein Urteil des Bundesgerichtshofs (Az: VI ZR 164/06), das sich mit einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg beschäftigte und diese im Ergebnis bestätigte.

Objekt der Begierde war Oliver Kahn, der bei einem Spaziergang in Begleitung seiner Freundin auf der Promenade von St. Tropez im Magazin „Frau im Spiegel“ abgebildet wurde. Im Begleittext wird berichtet, dass Oliver Kahn mit seiner Freundin „verliebte Blicke tausche“. Eine Woche vorher habe bei ihm der Familienurlaub auf dem Programm gestanden. Er habe sich mit seiner Noch-Ehefrau und den Kindern auf Sardinien entspannt.

Oliver Kahn verlangte nun von der Zeitschrift es zu unterlassen, die Aufnahme erneut zu veröffentlichen. Er gewann durch alle Instanzen. Begründet wurde die Entscheidung damit, dass offen bleiben könne, ob Oliver Kahn eine sogenannte absolute Person der Zeitgeschichte sei und ob das Bild einen Artikel über ein zeitgeschichtliches Ereignis illustriere. Die Veröffentlichung verletze jedenfalls rechtswidrig ein berechtigtes Interesse von Oliver Kahn im Sinne des § 23 Abs. 2 Kunsturhebergesetz (KUG), nämlich seine schutzwürdige Privatsphäre.

Nach der derzeitig gültigen Gesetzlage verhält es sich so, dass gemäß § 22 S. 1 KUG Bildnisse einer Person grundsätzlich nur mit deren Einwilligung verbreitet werden dürfen. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn es sich um Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte handelt.

Auch bei Personen, die unter dem Blickwinkel des zeitgeschichtlichen Ereignisses an sich ohne ihre Einwilligung die Verbreitung ihres Bildnisses dulden müssen, ist eine Verbreitung unabhängig davon, ob sie sich an Orten der Abgeschiedenheit aufgehalten haben, nicht zulässig, wenn hierdurch berechtigte Interessen des Abgebildeten verletzt werden. Es erfolgt somit immer eine Interessenabwägung zwischen dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit einerseits und dem Interesse des Abgebildeten am Schutz seiner Privatsphäre andererseits. Im entschiedenen Fall hat der Bundesgerichtshof kein berücksichtigenswertes Informationsinteresse der Öffentlichkeit erkennen können.

Was für Kahn gilt, scheint so auch für einen weiteren Bayern-Profi und Nationalspieler zu gelten: Eine ähnliche Entscheidung hat das Landgericht Berlin in einer Klage von Lukas Podolski hinsichtlich der Wiedergabe eines privaten Strandaufenthaltes getroffen (Az: 27 O 856/06).

Stefan Engelhardt
War früher selbst aktiver Amateurfußballer: Sportrechts-Experte Stefan Engelhardt

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