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SPORTRECHT
Teures Sponsoring
Bayer Leverkusens ehemaliger Sponsor TelDaFax überwies zwischen 2009 und 2011 fast 16 Millionen Euro an den Klub. Das Landgericht Köln hat die Leverkusener nun zur Rückzahlung des Geldes an den Insolvenzverwalter des Unternehmens verurteilt, das sich damals längst in finanzieller Schieflage befand. Von Rechtsanwalt Stefan Engelhardt, Sozietät Roggelin & Partner.
2010 war TelDaFax noch bei Bayer Leverkusen, hier Sidney Sam im Spiel beim FC St. Pauli, auf der Brust. Foto Pixathlon
Mit den umfangreichen Möglichkeiten eines Insolvenzverwalters hat sich nunmehr Bayer Leverkusen auseinanderzusetzen, das mit einer Entscheidung des Landgerichtes Köln vom 22.10.2014, 26 O 140/13 u.a., verurteilt wurde, circa 16 Millionen Euro Sponsorengelder zurückzuzahlen.
Bekanntlich hatte die TelDaFax-Gruppe Bayer Leverkusen gesponsert und dabei im Oktober und November 2009 sowie von November 2010 bis Juni 2011 insgesamt circa 15,9 Millionen Euro gezahlt.
TelDaFax war allerdings schon zahlungsunfähig, als diese Sponsorengelder gezahlt wurden, in einem Fall zahlte sogar eine Gesellschaft der DelDaFax-Gruppe, die nicht am Sponsorenvertrag beteiligt war.
Die diversen Gesellschaften der TelDaFax-Gruppe hatten schon im Oktober 2009 mit circa 3,5 Millionen Euro im Minus gestanden und unter Hinweis auf Liquiditäts-schwierigkeiten um Stundung gebeten.
Schließlich wurde das Insolvenzverfahren über die TelDaFax-Gruppe eröffnet. Der eingesetzte Insolvenzverwalter klagte nun im Wege der Insolvenzanfechtung die gezahlten Beträge ein.
Bayer Leverkusen war der Auffassung, dass es sich um lediglich vorübergehende Zahlungsstockungen gehandelt habe und die Aussicht auf den Einstieg eines Investors bei TelDaFax bestanden habe.
Das Gericht hat zu seiner Entscheidung ausgeführt, dass durch die Insolvenzanfechtung die Rückforderung von Zahlungen gerechtfertigt ist.
Ein eigentlich bereits zahlungsunfähiges Unternehmen soll Zahlungen, die vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens an einen Gläubiger geleistet wurden, zurückfordern können, wenn der Gläubiger die Zahlungsunfähigkeit und damit die Benachteiligung anderer Gläubiger erkannt hatte.
Den Verantwortlichen von Bayer Leverkusen hätte spätestens ab Oktober 2009 bekannt sein müssen, dass eine Zahlungsunfähigkeit bestand, weil die TelDaFax-Gesellschaften bereits zu diesem Zeitpunkt mit circa 3,5 Millionen Euro im Rückstand waren und unter Hinweis auf Liquiditätsschwierigkeiten mehrfach um Stundungen gebeten hatten.
Spätestens ab diesem Zeitpunkt hätte Bayer Leverkusen zwingend davon ausgehen müssen, dass eine Zahlungsunfähigkeit vorlag.
Das Argument der Beklagtenseite, wonach nur eine vorübergehende Zahlungs-stockung vorgelegen habe und die Aussicht auf den Einstieg eines Investors bestanden habe, war nicht zutreffend, weil erhebliche Rückstände vorlagen und keinerlei konkrete Zusagen von Investoren im Oktober 2009 zu verzeichnen waren.
Diese Entscheidung ist zwar noch nicht rechtskräftig, dürfte aber vermutlich auch im Berufungsverfahren Bestand haben.
War früher seler Amateurfußballer: Rechtsanwalt Stefan Engelhardt
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